Stumpfschweißen ASTM B366 WP904L Konzentrisches Reduzierstück
Diese Armaturen werden aus Rohstoffen höchster Qualität hergestellt und gemäß nationalen und internationalen Standards sorgfältig getestet und geprüft. Hersteller bieten ein umfassendes Sortiment an Rohren und Formstücken wie UNS S32205 45 Grad an. Winkel, Duplex UNS S31803 Reduzierstück, Duplex S31803 Kappe, Duplex S31803 Stumpfschweißanschluss, 2205 Duplex 90-Grad-Winkel, Duplex S32205 Stumpfschweißanschluss, Duplex S32205 Anschluss.
Zhengzhou Huitong Pipeline Equipment Co., Ltd.
Edelstahl der Güteklasse 304 gilt im Allgemeinen als der gebräuchlichste austenitische Edelstahl. Es enthält einen hohen Nickelgehalt, typischerweise zwischen 8 und 10,5 Gewichtsprozent, und eine beträchtliche Menge Chrom, etwa 18 bis 20 Gewichtsprozent. Weitere wichtige Legierungselemente sind Mangan, Silizium und Kohlenstoff. Der Rest der chemischen Zusammensetzung besteht hauptsächlich aus Eisen.
MSS-SP75-Bögen mit langem Radius, 3R-Bögen, gerade T-Stücke, Reduzier-Auslass-T-Stücke, Kappen, Reduzierstücke. Größe: 16″-60″. Wandstärke: SCH36S-SCHXXS
Die Rohrverschraubungen aus Edelstahl 904L wurden mit der Absicht entwickelt, in einem breiten Spektrum verarbeitender Industrien mit mittlerer bis hoher Korrosionsbeständigkeit eingesetzt zu werden.
ASME B16.9 Bögen mit langem Radius, Reduzierbögen mit langem Radius, Rückführungen mit langem Radius, Bögen mit kurzem Radius, 180-Grad-Verbindungen mit kurzem Radius, 3D-Bögen, gerade T-Stücke, gerade Kreuze, Reduzier-Auslass-T-Stücke, Reduzier-Auslass-Kreuze, Stummelenden mit Überlappungsverbindung, Kappen, Reduzierstücke. Größe: 1\/2″-48″ Wand Dicke: SCH5S-SCHXXS
Unterschiedliche Rohrverbindungsstücke bestehen aus unterschiedlichen Materialien. Der Hauptunterschied zwischen Rohrverbindungsstücken aus Kohlenstoffstahl und Rohrverbindungsstücken aus Edelstahl besteht in Stahl, und Edelstahl gehört zu legiertem Stahl.
Edelstahl 316 ist die standardmäßige molybdänhaltige Sorte und steht unter den austenitischen Edelstählen an zweiter Stelle nach SS 304.